Bedingungen

  1. RESERVIERUNG

Nach Eingang der Reservierung senden wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail. Wir bitten um eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises der Unterkunft innerhalb einer Woche. Die Reservierung ist endgültig, sobald wir die Anzahlung erhalten haben. Wenn die Kaution nicht innerhalb einer Woche eingeht, haben wir das Recht, das Zimmer wieder zur Vermietung freizugeben.

  1. ÄNDERN UND LÖSCHEN

Etwaige Änderungen können per E-Mail oder telefonisch besprochen werden. Wenn Auberge Le Grillon den Änderungen zustimmt, senden wir eine neue Bestätigung, die die Änderungen enthält.

Im Falle einer Stornierung werden die folgenden Beträge in Rechnung gestellt:

  • Bei einer Stornierung bis zu 60 Tagen vor Beginn des Aufenthalts wird die Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 15 € erhoben.
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 60 bis 7 Tagen vor Beginn des Aufenthalts wird die Anzahlung nur dann zurückerstattet, wenn das Zimmer weitervermietet werden konnte. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 15 € erhoben.
  • im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Aufenthalts und im Falle der Stornierung eines reservierten Aufenthalts ist der gesamte Betrag der Reservierung zu zahlen.
  1. ANKUNFT UND ABREISE

Das reservierte Zimmer steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freigegeben werden.

  1. HAFTUNG

Die Auberge Le Grillon haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Eigentum der Gäste. Das Gleiche gilt für Schäden, die Gästen zugefügt werden, unabhängig von deren Ursache. Das Betreten unserer Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr.

Die Gäste sollten sich selbst um eine Rücktritts- und Reiseversicherung kümmern.

  1. ÜBERBLICK

Wenn die Auberge Le Grillon eine Reservierung aufgrund höherer Gewalt stornieren muss, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Die Auberge Le Grillon haftet nicht für sonstige Schäden, die der Gast erleidet, und es können keine weiteren Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden.